Bilder mit hunderten Urlaubern auf Mallorca, die ohne Abstand und Masken bis tief in die Nacht feierten, haben nicht nur zur Schließung von Restaurants und Bars am Ballermann geführt, sondern auch die Frage aufgeworfen, ob Urlauber nach der Rückkehr in Deutschland auf das Coronavirus getestet werden sollten.
Verstärkt wurde dies durch Hinweise, dass die vorgeschriebene zweiwöchige Quarantäne nach dem Aufenthalt in einem Risikoland, wie es zum Beispiel die Türkei laut Auswärtigem Amt noch ist, kaum kontrolliert und deswegen möglicherweise auch nicht immer wie vorgeschrieben eingehalten wird.
Die Bundesregierung und die Länder haben sich nun darauf geeinigt, dass sich Heimkehrer aus vom RKI definierten Risikoländern direkt am Flughafen kostenlos testen lassen können. Urlauber, die aus Nicht-Risikoländern zurückkommen, können sich ebenfalls testen lassen. Dies soll aber am Wohnsitz gemacht werden und ist ebenfalls kostenlos.
Bundesminister Spahn strebt außerdem an, dass zum Schutz der Bevölkerung bei Einreise aus einem Risikoland getestet werden muss, was also über die Absprache mit den Ländern hinausgeht, die nur einen freiwilligen Test vorsieht.
Ob dies mit deutschem Recht vereinbar ist, wird aktuell im Auftrag des Gesundheitsministeriums geprüft. Allerdings gibt es viele Zweifel daran. Zum einen müssten die Behörden dafür bei Umsteigeverbindungen Zugriff auf die Buchungsdaten der Reisenden bekommen, um ein Ausweichen mit Umstieg in Nicht-Risikoländern nachzuvollziehen. Unklar wäre auch die Situation, wenn Urlauber zum Beispiel in Amsterdam oder Zürich landen und dann mit dem PKW oder Zug nach Deutschland einreisen.
Ein weiterer fraglicher Punkt, der vermutlich früher oder später die Gerichte beschäftigen wird, ist die Einstufung der Risikoländer, an der es durchaus nicht ganz unberechtigt die Kritik gibt, diese wäre auch politisch motiviert. So stehen auf der Liste des RKI auch einige Länder, obwohl sie unter den 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen liegen, die offiziell als wichtigste Kennzahl genannt wird.
Hinzu kommt, dass es keine Einteilung nach Regionen gibt, obwohl in vielen Ländern die Corona-Situation vor allem in einzelnen Hotspots über die Grenzwerte hinausgeht, während andere, teilweise isolierte Landesteile fast verschont geblieben sind und es von dort Direktflüge nach Deutschland gibt.
Obwohl die Regelung ab sofort gilt, sind die Flughäfen bis auf München und Düsseldorf noch nicht auf die neue Situation eingestellt. So gibt es zum Beispiel in Frankfurt mit dem Mammutanteil an Flügen in Risikoländer noch keine kostenlose Teststation im Ankunftsbereich.
Die nächsten Tagen werden zeigen, ob die rechtlichen Gutachten verpflichtende Tests herbeiführen und ob diese pauschale Regelung anschließend auch einer gerichtlichen Prüfung standhält.
Wir halten euch auf dem Laufenden.
Könnt ihr entscheiden mit oder ohne Tests
Das soll heute im Laufe des Tages entschieden werden.