Gutscheine für Pauschalreisen nur freiwillig aber staatlich abgesichert

Nach dem wochenenlangen Hin und Her zwischen Bundesregierung und Europäischer Union bahnt sich endlich eine verbraucherfreundliche Lösung an.

Verpflichtende Gutscheine, wie von Deutschland und anderen Ländern gefordert, lehnt die EU generell ab und droht ihrerseits sogar mit Strafmaßnahmen, sollten einzelne Länder diese gesetzlich festlegen.

Nun rudert auch die Bundesrefierung offiziell zurück. Kunden haben bei vom Veranstalter stornierten Pauschalreisen weiterhin die Wahl zwischen vollständiger Erstattung, Umbuchung auf einen späteren Termin oder einen Gutschein.

Viele Veranstalter haben in den letzten zwei Wochen ohnehin die Handhabung geändert und angefangen, die Reisekosten zu erstatten. Dies wird in der Regel der Reihe nach abgearbeitet, so dass im Moment erst einmal Reisen aus dem März an der Reihe sind. Für spätere Abreisen müsst ihr euch noch in Geduld üben.

Um die Gutscheinlösung, die die Zahlungsfähigkeit der Reiseveranstalter aufrecht erhalten soll, dennoch attraktiver für Kunden zu machen, sichert die Bundesregierung alle vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen ab. Selbst wenn der Veranstalter also in Insolvenz müsste, bekommt ihr den Gutscheinwert vollständig erstattet.

Sollte der Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst sein, sieht die Regelung ebenfalls eine komplette Auszahlung des Betrags vor. Deshalb ist es wichtig, dass ihr alle Unterlage aufhebt.

Nichtsdestotrotz werden sich die Reiseveranstalter wohl etwas ausdenken müssen, um die Gutscheinlösung attraktiver zu machen als die Erstattung. Allein auf die Solidarität der Kunden zu setzen, wird vermutlich nicht reichen. Zum einen, weil viele Kunden durch die Coronakrise ebenfalls finanziell angeschlagen sind. Zum anderen aber auch, weil sich die meisten Veranstalter in der Vergangenheit bei Kundenproblemen eher weniger kulant verhalten haben.

ACHTUNG: Diese Regelung gilt nur für Pauschalreisen. Zwar habt ihr auch bei von den Airlines stornierten Flügen die Wahl zwischen Erstattung, Umbuchung und bei einigen auch Gutscheinen. Diese sind aber nicht staatlich abgesichert. Im Falle einer Insolvenz dürfte der Großteil des Betrages leider verloren sein.

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