Erstattung statt Umbuchung oder Gutschein – Welche Möglichkeiten ihr bei stornierten Flügen habt

Nachdem sich die Europäische Kommission klar gegen eine verpflichtende Gutscheinregelung ausgesprochen hat, erstatten die meisten Veranstalter von Pauschalurlauben inzwischen die Kosten für die wegen der Coronakrise stornierten Reisen, wenn es vom Kunden so gewünscht ist.

Viele Fluggesellschaften weigern sich dagegen beharrlich, zögern die Rückzahlung heraus, versuchen die Verantwortung und verärgerte Kunden auf Flugportale wie Opodo oder Expedia abzuwimmeln oder verstecken die Option unauffällig im Kleingedruckten.

Allein Lufthansa hat eigenen Angaben zufolge knapp 2 Milliarden Kundengelder für stornierte Flüge angehäuft. Ryanair, zu Beginn der Krise noch vorbildlich bei der Erstattung, will diese nun erst nach Ende der Coronakrise fortsetzen, wenn sich Kunden gegen einen Gutschein entscheiden.

Natürlich tragen die Airlines nicht die Schuld für geschlossene Grenzen, Einreisebeschränkungen oder Schließungen von Hotels und viele Reisende haben Verständnis für die schwierige finanzielle Lage, in der sich viele Fluggesellschaften befinden.

Allerdings sind auch viele Menschen unverschuldet in Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit geraten und benötigen das Geld jetzt dringend. Hinzu kommt das Risiko, dass Gutscheine oder umgebuchte Flugtickets wertlos werden, wenn die Airline in Insolvenz muss.

Wir haben für euch alle Informationen rund um das Thema zusammengetragen und zeigen euch, wie ihr am besten vorgehen könnt, um eine Erstattung zu bekommen.

Was muss ich beachten, wenn ich die Flüge selbst storniert habe oder nicht antreten möchte?

Zunächst ist wichtig zu erwähnen, dass alle gesetzlichen Erstattungsregeln nur für Flüge gilt, die von der Fluggesellschaft storniert wurden. Habt ihr selbst storniert, Flüge nicht angetreten oder möchtet zukünftige Flüge nicht wahrnehmen, gelten die Tarifbedingungen aus der Buchung oder etwaige Kulanzbedingungen der Airlines.

Dies ändert sich auch nicht, wenn ihr aufgrund der Einreiseregelungen gar nicht ins Zielland durftet oder in Quarantäne gemusst hättet. Für die Einhaltung von Visa- und Einreisebedingungen seid ihr selbst verantwortlich und an Fälle wie Corona haben die Gesetzgeber natürlich nicht gedacht.

Das gilt auch für Flüge, die noch in der Zukunft liegen. Ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass eure Buchung ohnehin storniert wird, viele Airlines machen das erst 7 Tage vorher, dann wartet ihr besser ab.

Nur wenn absehbar ist, dass die Fluggesellschaft fliegen wird, kann es sich lohnen, schon vorher die Erstattung von Steuern und Gebühren zu beantragen, da darauf spezialisierte Portale oft noch ein paar Euro mehr als die reinen Steuern und Gebühren rausholen, wenn die Airline genug Zeit hat, den Flug weiterzuverkaufen.

Steuern und Gebühren selbst stornierter oder nicht angetretener Flüge

In diesem Fällen könnt ihr allerdings die Erstattung von Steuern und Gebühren beantragen, denn anders als die reinen Flugkosten unterliegen diese nicht den Stornoregeln.

Die meisten Fluggesellschaften haben inzwischen ein Formular dafür auf ihrer Website. Gerade Billigfluggesellschaften berechnen aber teilweise eine hohe und in der Regel nicht gerechtfertigte Gebühr.

Wenn ihr euch nicht damit rumärgern wollt, könnt ihr Portalen wie „Geld für Flug“ die Arbeit überlassen. Diese berechnen zwar auch eine Gebühr, diese liegt aber deutlich unter denen der meisten Billigfluggesellschaften. Allerdings werden im Moment nur Fälle bearbeitet, bei denen der Start- oder Zielflughafen in Deutschland liegt.

Zusammenfassung

Wenn ihr Flüge selbst storniert oder nicht angetreten habt bzw. nicht antreten wollt, gelten die Tarifregeln der Airline. Steuern und Gebühren müssen euch aber in voller Höhe zurückerstattet werden.

Welche Regelungen gelten, wenn die Fluggesellschaft meine Flüge storniert hat?

Zunächst ist wichtig zu prüfen, ob die betreffenden Flüge unter die EU-Verordnung oder die Regeln des US Department of Transportation (DOT) fallen. Denn nur wenn dies der Fall ist, habt ihr die Wahl zwischen Erstattung oder Umbuchung bzw. einem Gutschein.

Ob es in weiteren Ländern ähnliche Regelungen gibt, können wir aktuell nicht sagen. Wir ergänzen aber Informationen, wenn wir dazu etwas herausfinden und es Möglichkeiten gibt, ohne anwaltliche Hilfe an euer Geld zu kommen.

Fallen meine Flüge unter die EU-Verordnung?

Einfach ist es, wenn es sich um eine Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der Europäischen Union handelt. Dann gilt die EU-Flugast-Verordnung in jedem Fall.

Schwierigkeiten könnte es hier bei Fluglinien mit Sitz in der Schweiz oder Großbritannien geben. Beide Länder gehören nicht oder nicht mehr zur EU, haben allerdings die Regelungen der EU-Verordnung zumindest teilweise übernommen. Dies könnte aber recht einfach durch nationale Gesetzesänderungen angepasst werden.

Flüge von Nicht-EU-Fluglinien fallen dann unter die Verordnung, wenn der Abflug innerhalb der EU erfolgt ist. Das gilt auch bei Anschlussflügen mit Umstieg außerhalb der EU, falls alle Flüge auf ein Ticket gebucht wurden.

Wenn der Hinflug aus einem Land der EU storniert wird, deckt die EU-Verordnung auch den Rückflug ab. Ihr habt also Anspruch auf Erstattung aller Flüge, auch wenn der Rückflug aus einem Land außerhalb der EU erfolgt wäre und durch eine Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

Offen ist bisher die rechtliche Lage, wenn nur der Rückflug storniert wird, der von einer Nicht-EU-Airline aus einem Nicht-EU-Land stattfinden sollte. Dieser Fall war vor Corona sehr unwahrscheinlich, ist aber durch die Schließung vieler Flughäfen oder massive Einreisebeschränkungen recht häufig vorgekommen.

Betroffenen Reisenden blieb dann in der Regel nur, sich auf eigene Kosten einen Heimflug zu organisieren oder auf von der Regierung organisierte Heimholerflüge zu warten. Vermutlich wird die Klärung durch ein Gericht erfolgen müssen.

Wie kann ich von der Airline stornierte Flüge nach EU-Verordnung erstatten lassen?

Wie zu Beginn erwähnt, machen es die Airlines aktuell sehr schwer, die Kosten erstattet zu bekommen. Wer zu seinem Recht kommen will, muss deswegen leider oft auch den gerichtlichen Weg bestreiten. Denn laut Verordnung muss der Flugpreis innerhalb von 7 Tagen erstattet werden.

Natürlich solltet ihr zunächst Kontakt zur Fluggesellschaft aufnehmen und ihr eine angemessene Frist zur Erstattung setzen. Weigert sich die Fluggesellschaft komplett euch die Kosten zu erstatten oder versucht euch auf eine spätere Rückzahlung zu vertrösten, bleibt nur der rechtliche Weg.

Dafür könnt ihr entweder selbst einen Rechtsanwalt beauftragen oder euch an ein darauf spezialisiertes Portal wie Flightright wenden. Beauftragt ihr einen Anwalt, müsst ihr natürlich mit den Kosten in Vorkasse gehen. Im Erfolgsfall muss allerdings die Fluggesellschaft Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen und ihr bekommt die vollen Kosten erstattet.

Bei den Portalen geht ihr hingegen kein finanzielles Risiko ein. Ihr übergebt euren Fall zur Bearbeitung und bekommt im Erfolgsfall die kompletten Flugkosten erstattet, allerdings abzüglich einer Erfolgsprovision. Bei Flightright zum Beispiel entfällt diese, wenn die Airline innerhalb von 7 Tagen bezahlt. Ansonsten beträgt sie 14% inklusive Mehrwertsteuer.

Zwar könnt ihr auch ohne Anwalt selbst einen Mahnbescheid erwirken und falls dieser unwidersprochen bleibt auch pfänden lassen. Aber auch hier müsst ihr mit allen Kosten und Gebühren in Vorkasse treten, ganz einfach ist die Beantragung auch nicht und wenn die Fluggesellschaft widerspricht, was recht wahrscheinlich ist, müsst ihr dennoch mit einem Anwalt vor Gericht.

Zusammenfassung

Fällt eure von der Airline stornierte Buchung unter die EU-Verordnung der Fluggastrechte, habt ihr die Wahl zwischen Erstattung und Gutschein oder Umbuchung.
Wenn die Fluggesellschaft sich weigert innerhalb von 7 Tagen zu erstatten, könnt ihr entweder einen Anwalt einschalten, müsst dann aber in Vorkasse treten und tragt das Risiko im Falle eines Gerichtsurteils gegen euch oder bei Insolvenz der Airline. Oder ihr beauftragt ohne dieses Risiko eine darauf spezialisiertes Portal, zahlt diesem aber eine Erfolgsprovision vom erstatteten Geld

Fallen meine Flüge in den Zuständigkeitsbereich des US Department of Transport (US DOT)?

Die Prüfung fällt etwas einfacher aus als bei den EU-Fluggastrechten. Im Wesentlichen gilt der Zuständigkeitsbereich des US DOT, wenn die Flüge:

  • von einer US Airline durchgeführt werden
  • oder in den USA starten
  • oder in den USA enden

Damit kommt ihr recht einfach zu einer Erstattung, wenn ihr Inlandsflüge in den USA gebucht habt, die storniert wurden oder euer Rückflug aus den USA mit einer us-amerikanischen Airline storniert wurde.

Da das DOT auch direkt Kontakt zu den Fluggesellschaften aufnimmt, lohnt es sich oftmals es noch vor der Beantragung über die EU-Fluggastrechte einzuschalten, wenn beide Optionen in Frage kommen wie zum Beispiel einer Flugbuchung in die USA.

Wie kann ich von der Airline stornierte Flüge über das US DOT erstatten lassen?

Zunächst einmal müsst ihr die Airline kontaktieren und um Erstattung bitten. Bietet diese die Option gar nicht oder nicht innerhalb von wenigen Tagen an, könnt ihr eine Beschwerde beim US DOT einreichen. Das geht online und recht einfach, allerdings nur in Englisch.

Das DOT leitet die Beschwerde dann an die Fluggesellschaft weiter mit der dringenden Bitte um Stellungnahme und Kontaktaufnahme zum Kunden bzw. Rückmeldung an das DOT. Das kann aktuell bis zu vier Wochen dauern.

Da das DOT auch über die Vergabe von Slots an den amerikanischen Airports und andere für die Airlines wichtige Sachen entscheidet, bekommt ihr dann in der Regel allerdings sehr schnell eine Antwort. In unserem Fall hat es keine 3 Tage gedauert zwischen der Aufforderung zur Stellungnahme des DOT an die Fluggesellschaft und dem Geldeingang.

Zusammenfassung

Fallen eure Flüge unter die Zuständigkeit des DOT, reicht eine sehr schnell online erledigte Beschwerde, um die Fluggesellschaft im Falle einer Stornierung zur Stellungnahme zu zwingen.
Erfahrungsgemäß kommt dann recht schnell euer Geld zurück, da das DOT großen Einfluss auf Flugrechte und Slots der Airlines hat und die Regeln klar kommuniziert sind.

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