Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Group, hat heute einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Neben FTI gehören auch die Marken 5vorFlug, BigXtra und DriveFTI zu den betroffenen Unternehmen.
Vorausgegangen waren Verhandlungen mit der Bunderegierung sowie einem amerikanischem Investor, um ein drohendes Millionenloch in letzter Minute zu schließen. Dies ist offenbar aber nicht gelungen.
Wenn ihr eine Reise bei einem der Unternehmen gebucht habt, gilt es folgende Punkte zu beachten:
1. Du hast eine Pauschalreise gebucht und bist bereits im Urlaub
Im Fall einer Pauschalreise, also in der Regel einem Paket aus Flügen und Hotel, bist du durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Dieser ist mit zahlreichen Dienstleistern vor Ort verbunden und wird versuchen, deine Reise wie geplant zu Ende zu führen oder im schlechtesten Fall zumindest den Rückflug nach Hause organisieren.
2. Du hast eine Pauschalreise gebucht und noch nicht angetreten
In diesem Fall werden alle Reisebestandteile storniert und du kannst die Reise nicht antreten. Durch die Absicherung im Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erhältst du aber alle bereits gezahlten Kosten der Reise erstattet. Aus organisatorischen Gründen wird sich das aber über mehrere Wochen hinziehen, da zunächst die Betreuung der aktuell auf Reisen befindlichen Urlauber Vorrang hat. Der DRSF erhält vom Veranstalter alle Kundendaten und wird sich mit dir in Verbindung setzen.
3. Du hast ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht und bist bereits vor Ort
Einzelbuchungen von Hotels oder einem Mietwagen ohne Paket fallen leider nicht unter die Absicherung durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). FTI prüft momentan, ob diese Leistungen trotzdem in Anspruch genommen werden können. Das hängt in der Regel davon ab, ob die Leitung bereits durch die FTI Group bezahlt wurde.
Wir empfehlen auch aufgrund des überlasteten Kundenservice selbstständig tätig zu werden. Bist du bereits eingecheckt oder hast du den Mietwagen abgeholt, liegt es im Ermessen des jeweiligen Hotels oder Anbieters, ob du die Reise zu Ende führen kannst. Gegebenenfalls kannst du auch auf eine Kulanzlösung hoffen oder musst den Fehlbetrag selbst vor Ort ausgleichen.
Hast du noch nicht eingecheckt bzw. den Mietwagen noch nicht abgeholt, empfehlen wir, den Anbieter oder das Hotel vorab zu kontaktieren. Nur so kannst du in Erfahrung bringen, ob deine Buchung noch Bestand hat.
4. Du hast ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht, den Urlaub aber noch nicht angetreten
Auch in diesem Fall bist du leider nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. FTI verspricht auch in diesem Fall zu prüfen, ob die Leistung schon bezahlt wurde und deshalb in Anspruch genommen werden kann.
Wir empfehlen dennoch, selbstständig auf den jeweiligen Anbieter oder das Hotel zuzugehen, da der Kundenservice sicher völlig überlastet sein wird. Hier hast du zudem die Möglichkeit, auf dem Weg einer Kulanzlösung oder Nachzahlung zumindest den Urlaub antreten zu können.
Ansprüche hast du bei solchen Einzelbuchungen im Falle einer Insolvenz nicht. Bei Zahlung mit Kreditkarte kannst du allerdings versuchen, bezahlte Beträge über das Chargeback-Verfahren zurück zu holen. Auch Lastschriften können bis 8 Wochen nach Zahlungsausgang zurückgerufen werden.
5. Buchungen anderer Veranstalter über FTI
FTI und 5vorFlug haben auf ihren Websites nicht nur eigene Reisen verkauft, sondern auch für andere Veranstalter vermittelt. Solltet ihr zwar FTI oder 5vorFlug gebucht haben, der Reiseveranstalter dagegen ein anderer sein, also zum Beispiel TUI, Alltours, Schauinsland, Dertour usw., ist eure Reise nicht von der Insolvenz betroffen. Das gilt für Pauschalreisen wie auch für Einzelleistungen.