Reisen in Risikogebiete trotz Reisewarnung – Was ihr bei Einreise, vor Ort und nach Rückkehr beachten müsst

Was ist überhaupt ein Risikogebiet?

Noch bis letztes Jahr waren sich die Meisten darüber einig, dass Reisen in Risikogebiete zu unterlassen sind, außer man hilft vor Ort oder berichtet als Journalist. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gab es nur, wenn in einem Land oder einer Region Kriege herrschten, Revolutionen ausgefochten wurden oder Terroristenanschläge drohten. Mögliche Viruserkrankungen fand man lediglich beim Herunterscrollen zu den medizinischen Hinweisen.

Covid-19 hat das komplett auf den Kopf gestellt. Die Überschreitung des Inzidenzwertes (aktuell 50), der die Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage auf 100.000 Einwohner angibt, reicht in der Regel aus, um eine Region oder ein Land innerhalb weniger Stunden zum Risikogebiet zu erklären. Eine detaillierte Beschreibung der tatsächlichen Infektionsgefahr vor Ort findet man dagegen weder auf der Liste des Robert-Koch-Instituts noch beim Auswärtigen Amt.

Dabei haben selbst das RKI und auch andere Gesundheitsexperten im Rahmen der Diskussion um das Beherbergungsverbot in Deutschland erklärt, dass weniger das Reisen an sich, sondern vor allem das Verhalten der Reisenden den Ausschlag dafür gibt, wie hoch das Ansteckungsrisiko sowohl für den Reisenden als auch das von ihm ausgehende ist.

Hinzu kommt, dass Reiserückkehrer bei den Neuinfektionen aktuell fast keine Rolle mehr spielen und die Zahl der Infizierten in Deutschland kaum niedriger ist als im Ausland, nicht selten sogar deutlich höher. Es lässt sich also schwer nachvollziehen, wieso eine Reise bei verantwortungsbewusstem Verhalten generell gefährlicher sein sollte als zu Hause zu bleiben.

Darf ich trotz Reisewarnung reisen?

Ein Reiseverbot gibt es in Deutschland nicht. Auch wenn ein Land oder eine Region zum Risikogebiet erklärt wurde, dürft ihr dorthin fahren oder fliegen. Egal, ob es sich um eine private oder eine dienstliche Reise handelt, egal ob ihr dort Urlaub macht, Familien oder Freunde besucht.

Maßgeblich sind nur die Einreisebedingungen des Ziellandes und gegebenenfalls Einschränkungen der Transit- oder Umsteigeländer, durch die ihr müsst, um zum Ziel zu kommen.

Gerade die Einreisebedingungen gilt es ausführlich und tagesaktuell im Auge zu behalten. Sie ändern sich oft und kurzfristig, abhängig vom Infektionsgeschehen in Deutschland oder auf Unterwegsstopps.

Zwar versucht man zumindest innerhalb der EU oder zumindest des Schengenraums eine einheitliche Linie zu bekommen, allerdings wird dies auch mit dem neuen Ampelsystem der EU nicht möglich sein, da die Einreiseregelungen jedes Land für sich festlegt.

Außerhalb Europas wird es noch kleinteiliger. Wir versuchen in unserer Übersicht tagesaktuell alle Länder zu erfassen, bei denen die Einreise für Deutsche möglich ist. Zur Sicherheit solltet ihr aber immer noch spätestens 72 Stunden vor Abreise die Seiten des Ziellandes checken. Gerade die Frage, ob ein Test vor Ort gemacht wird oder ihr ihn bereits beim Check-in in Deutschland benötigt oder eine mögliche Online-Registrierung vorab, ändert sich häufig.

Beachtet auch, dass manche Länder nach Abflughäfen oder Aufenthalt in den letzten 2 Wochen, andere nach Staatsbürgerschaft festmachen, ob ihr einreisen dürft oder nicht.

Muss ich vor Abflug in ein Risikogebiet registrieren und einen Corona-Test machen?

Das hängt davon ab, welche Einreisebedingungen euer Zielland vorgibt. In einige Länder dürft ihr ganz ohne Test reisen, andere stellen es euch frei, ob ihr den Test vorab oder bei Einreise macht. Und es gibt auch Länder, bei denen ihr das negative Test-Ergebnis schon beim Check-in oder Boarding bzw. während der Einreisekontrolle vorzeigen müsst, um nicht zurückgeschickt zu werden.

Ähnliches gilt auch für die Registrierung. Einige wenige Länder verzichten komplett darauf, bei anderen bekommt ihr Papiere vor Abflug oder im Flieger zum Ausfüllen.

Nicht wenige Ländern sind inzwischen zu einer Online-Registrierung übergegangen. In dem Fall gebt ihr alle erforderlichen Daten in ein Formular ein und ladet falls erforderlich euer negatives Corona-Testergebnis zusammen mit Hotelbuchungen usw. hoch. Als Bestätigung bekommt ihr meist einen QR-Code als E-Mail, der bei Einreise gescannt wird.

Wo kann ich mich vor Abflug testen lassen und wie hoch sind die Kosten?

Freiwillige Tests könnt ihr inzwischen auf vielen Flughäfen machen, im Normfall aber auch zu Hause über den Hausarzt oder im Krankenhaus. Wichtig ist, den Test rechtzeitig vor Reisebeginn anzutreten, da aufgrund voller Labore oft bis zu 24 Stunden vergehen bis zum Ergebnis. In der Regel werden die privat bezahlten Tests allerdings schneller bearbeitet als die kostenlosen bei Einreise.

Die Kosten für den in der Regel erforderlichen PCR-/ Molekulartest schwanken enorm. Am günstigsten ist CENTOGENE an den Flughäfen in Frankfurt, Düsseldorf und Hamburg mit 59€ plus 9€ für den Identitätsnachweis, der fast immer benötigt wird. Also ärztliche Bestätigung, dass das Testergebnis von der ausgewiesenen getesteten Person stammt.

Express–Tests bietet CENTOGENE in Frankfurt und Hamburg ab 139€ an, dann habt ihr das Ergebnis in den nächsten 6 Stunden. In München könnt ihr euch am Flughafen ebenfalls testen lassen, dort kostet es allerdings 128€. An den übrigen Flughäfen gibt es zwar auch Teststationen, diese sind aber in der Regel Einreisenden aus Risikoländern vorbehalten.

Muss ich bei Einreise einen Corona-Test machen?

Auch hier hängt es von den Einreiseregeln des Ziellandes ab, ob ein Test verpflichtend ist oder nicht. Auf den meisten Flughäfen gibt es Wärmebildkameras oder eine Temperaturmessung. Liegt ihr oberhalb des Durchschnitts, ist im Normalfall ein Test vorgesehen. Bis zum Ergebnis dürft ihr in der Regel im Hotel warten, einige (wenige) Länder haben auch spezielle Räume direkt am Flughafen.

Ob für den Test Kosten anfallen oder nicht, erfahrt auf den Seiten der Gesundheitsbehörde des Ziellandes, meist auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes. Als Faustregel kann man wohl sagen, dass der Test kostenlos ist, wenn ihr keine Angabe zu den Kosten auf den offiziellen Seiten findet.

Was muss ich bei Reisen in ein Risikogebiet beachten?

Ähnlich wie auch in Deutschland steht und fällt die Ansteckungsgefahr mit unserem Verhalten und dem Verhalten der Mitmenschen. Abstandsregelungen sind so gut wie überall in Kraft, die Maskenregelungen reichen von flächendenkend bis kaum vorhanden.

Wir empfehlen, möglichst viel Zeit außerhalb geschlossener Räume zu verbringen, volle Restaurants, Bars oder öffentliche Verkehrsmittel zu vermeiden. Natürlich gehört regelmäßiges Händewaschen bzw. Desinfizieren genauso dazu wie ausreichend Abstand zu anderen und Maskenschutz soweit erforderlich.

Informiert euch vorab über die Regeln des Reiselandes, aber auch, wo die Hotspots sind und welche Infektionsketten am häufigsten auftreten. Gerade in größeren Ländern gibt es gewaltige Unterschiede von Region zu Region, die sich in der durchschnittlichen Infektionszahl des RKI nicht wiederspiegeln.

Klärt vorab, dass eure Krankenversicherung auch im Falle einer Ansteckung greift oder schließt gegebenenfalls eine Zusatzpolice ab. In vielen Ländern ist dies auch bei Einreise verpflichtend. Spätestens beim Check-in im Hotel solltet ihr auch zur Sicherheit die nächste Teststation erfragen für den Fall, dass ihr typische Symptome habt oder in Kontakt mit einer positiv getesteten Person ward.

Was müsst ihr nach Rückkehr nach Deutschland beachten?

Noch bis zum Ende der Herbstferien in allen Bundesländern am 8. November gilt bei Einreise aus einem Risikoland, dass ihr euch kostenlos testen lassen und anschließend bis zum Erhalt eines negativen Resultats in Quarantäne bleiben müsst.

Teststationen für Reiserückkehrer gibt es an allen Flughäfen, vielen Bahnhöfen und teilweise auch an wichtigen Grenzübergängen an den Autobahnen. Ihr müsst mittels Boardingpass bzw. anderer Belege wie Hotelrechnung oder ähnlichem nachweisen, dass ihr in den letzten Tagen aus einem Risikoland eingereist seid, um den Test kostenlos zu bekommen.

Sollte keine Teststation vorhanden oder diese schon geschlossen sein, könnt ihr den Test auch zu Hause machen. Auch dann ist dieser kostenlos, aber ihr müsst mit entsprechend längerer Zeit in Quarantäne rechnen.

Ihr seid außerdem verpflichtet, eure Rückkehr beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Häufig gibt es dafür auf deren Website einen Registrierungslink. In der Regel müsst ihr auch das Testergebnis dorthin schicken, um offiziell aus der Quarantäne entlassen zu werden. Mit zunehmenden Neuinfektionen, einer immer höheren Zahl an Risikoländern und der damit verbundenen Überlastung der Ämter weicht die Praxis aber sehr häufig davon ab. Informiert euch am besten dazu vor Abreise oder Rückkehr bei der zuständigen Gesundheitsbehörde.

Rückkehrer bis zum 8. November müssen sich kostenlos bei Einreise oder in den Folgetagen testen lassen und bis zum Erhalt eines negativen Resultats in Quarantäne bleiben.


Für Rückkehrer nach dem 8. November ist eine überarbeitete Fassung des Infektionsschutzgesetzes geplant. Außerdem ist eine neue Musterverordnung des Bundes in Arbeit. Letztlich gültig sind dann aber wie bisher auch die Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem ihr lebt.

Die bisher kostenlosen Tests sollen dann entfallen und durch eine generelle 10-tägige Quarantäne ersetzt werden. Ihr könnt euch nach Rückkehr freiwillig und mit entsprechenden Kosten verbunden testen lassen und bei einem negativen Resultat nach frühestens 5 Tagen die Quarantäne verlassen.

Auch die bisherige Gesetzeslage, dass bei staatlich verordneter Quarantäne Anspruch auf Lohnerstattung besteht, soll abgeschafft werden, wenn bei Reiseantritt schon feststand, dass euer Reiseziel ein Risikogebiet ist. Zusätzlich sollen Flug- und Bahngesellschaften oder Fernbuslinien dazu verpflichtet werden, Passagierlisten an die entsprechenden Gesundheitsämter elektronisch zu übermitteln, damit die Einhaltung der Quarantäne überprüft werden kann.

Die entsprechenden Gesetzesänderungen dafür müssen allerdings anders als reine Verordnungen erst im Bundestag mehrheitlich beschlossen werden. Im Hinblick auf sinkende Infektionsketten nach Auslandsreisen und der ohnehin schon überlasteten Gesundheitsämtern ist fraglich, ob sich Gesundheitsminister Spahn damit durchsetzen kann. Zumal die EU sich bereits kritisch zur geplanten Datenübermittlung geäußert hat und die Frage offen bleibt, wie Einreisende per PKW überwacht werden sollen.

So oder so sind außerdem zahlreiche Ausnahmen für regelmäßige Pendler, Familienbesuche grenzüberschreitend tätige Angestellte geplant. Möglich ist auch, dass bis dahin wie bereits in anderen Ländern üblich die neuen Schnelltests zur Anwendung kommen.

Für Rückkehrer nach dem 8. November lässt sich also aktuell noch keine verlässliche Aussage treffen.

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