Einreisestopp für Länder mit Corona-Mutationen – Ausnahmen für Deutsche oder Ausländer mit deutschem Wohnsitz und Umsteiger

Ab Samstag, 30. Januar 2021 setzt Deutschland wie vorab angekündigt einen Einreisestop für Länder mit Corona-Mutationen um. Fluggesellschaften dürfen dann keine Passagiere aus diesen Regionen mehr an Bord lassen.

Allerdings gibt es Ausnahmen für deutsche Staatsbürger sowie Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland. Nicht betroffen davon sind auch Transfers, also Umsteigeverbindungen mit Weiterflug in Nicht-Schengen-Gebiete.

Aktuell stehen auf der Liste folgende Länder:

  • Irland
  • Portugal
  • Großbritannien
  • Brasilien
  • Südafrika
  • Lesotho
  • Eswatini

Weitere könnten natürlich bei Ausbruch von neuen oder starker Verbreitung bekannter Mutationen hinzu kommen.

Die Fluggesellschaften sind dazu angehalten, Reisende, die nicht unter eine der Ausnahmen fallen, gar nicht erst an Bord zu lassen. Deswegen solltet ihr als Nicht-Deutsche unbedingt einen Nachweis eures Wohnsitzes in Deutschland dabei haben. Wer unter die Umsteigeregelung fällt, braucht entsprechend einen Ausdruck des Anschlussfluges oder zumindest eine Buchungsbestätigung auf dem Smartphone.

Inwieweit die neue Regelung zu weiteren Flugstreichungen führen wird, lässt sich wohl erst in ein paar Tagen abschätzen. Da zumindest ein Teil der Passagiere weiterhin reisen darf, ist zumindest nicht davon auszugehen, dass die Strecken komplett eingestellt werden.

Höchst spannend stellt sich auch die rechtliche Situation im Falle von kurzfristigen Stornierungen und Flugplanänderungen dar. Das Absagen von Flügen basiert in dem Fall ja auf einer wirtschaftlichen Entscheidung der Airline. Ungeklärt bleibt also, ob damit höhere Gewalt als Grund in Frage kommt.

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