Gutschein statt Gutschrift bei stornierten Reisen und Flügen?

Aufgrund der Corona-Krise müssen aktuell Veranstalter, Kreuzfahrtgesellschaften und auch Fluglinien nahezu alle Reisen absagen. Statt allerdings Kunden die bereits gezahlten Beträge zurück zu überweisen, gibt es oft nur die Optionen Gutschein oder Umbuchung auf einen späteren Termin, um nicht in Liquiditätsprobleme zu kommen.

Die deutsche Bundesregierung hat sich letzten Freitag diesem Ansatz angeschlossen, obwohl er sowohl deutschen als auch europäischen Gesetzen widerspricht und macht sich ebenfalls für die Gutscheinlösung stark.

Ähnlich schnell wie diese Initiative kam aber die Antwort der EU mit einer deutlichen Absage. Der Grund ist recht einfach. Anders als den Airlines, und Reiseveranstaltern fällt es ihren Kunden in Zeiten von Kurzarbeit und der Schließung vieler Betrieb meist deutlich schwerer aktuell auf das Geld zu verzichten, zumal ihnen keine Übergangskredite zur Verfügung stehen.

Wir haben eure Rechte für die wichtigsten Reisearten zusammengetragen. Allerdings kommt ihr aktuell leider oft nicht umher, für die Durchsetzung einen Anwalt zu beauftragen, da nur wenige Fluggesellschaften und Veranstalter klein bei geben. Gerade wenn es um strittige Fälle geht, bekommt iht so auch zu überschaubaren Kosten eine fundierte Einschätzung für euren individuellen Fall, die wir so natürlich nicht geben können.

Nichtsdestotrotz solltet ihr bereits jetzt die Rückzahlung anmahnen, falls ihr betroffen seid und keinen Gutschein oder die Umbuchung möchtet. Denn nicht nur bei der einen oder anderen Airline ist fraglich, ob sie in ein paar Monaten überhaupt noch existiert.

Wichtig: Wenn eure Reise weiter in der Zukunft liegt und bisher nicht storniert wurde, müsst ihr euch leider gedulden. Die meisten Beschränkungen gelten im Moment bis maximal Ende April und werden je nach Lage erst später verlängert.

Storniert ihr euren Urlaub oder Flüge von eurer Seite aus, gelten die in den AGB festgelegten Stornierungskosten bzw. die gegebenenfalls festgelegten Kulanzbedingungen, die in der Regel nur Gutscheine oder eine Umbuchung beinhalten.

Welche Rechte habe ich, wenn meine Flüge storniert werden?

Zunächst solltet ihr prüfen, ob eure Flüge unter die EU-Fluggastverordnung Nr. 261/2004, oft auch einfach nur EU-Fluggastrechte genannt, fällt. Handelt es sich um eine Fluglinie mit Sitz in der Europäischen Union, seid ihr sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg abgesichert.

Für Airlines mit dem Hauptsitz außerhalb der EU gilt die Fluggastverordnung nur auf dem Hinweg bei Abflug aus der EU, nicht jedoch auf dem Rückflug.

Bei Codeshare-Flügen, wenn also ihr also zum Beispiel ein Ticket von Lufthansa habt, der Flug selbst aber von United oder Air Canada durchgeführt wird, ist immer die ausführende Gesellschaft maßgeblich. Bei Umsteigeverbindungen auf einem Ticket gelten die Fluggastrechte selbst dann, wenn die betreffende Strecke im Nicht-EU-Ausland liegt.

Gemäß der Verordnung habt ihr bei Stornierung eurer Flüge Anspruch auf komplette Rückerstattung der Kosten innerhalb der nächsten 7 Tage. Eine Umbuchung oder einen Gutschein müsst ihr ausdrücklich nicht akzeptieren.

Bei kurzfristigen Stornierungen kommen theoretisch sogar noch die Ausgleichzahlungen von bis zu 600€ pro Person je nach Streckenlänge in Betracht. Zwar schließt die Fluggastverordnung außergewöhnliche Umstände aus. Dies gilt aber nur, wenn alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung durch die Fluggesellschaft ergriffen wurden.

Hier muss man also auf jeden Fall unterscheiden, ob die Flüge abgesagt wurden, weil es ein Flug- oder Landeverbot für den Start- oder Zielflughafen gab, die Airline also beim besten Willen nicht in der Lage war, den Flug durchzuführen.

Anders sieht es aus, wenn die Flüge wegen mangelnder Nachfrage eingestellt wurden, zum Beispiel nach Einreisebeschränkungen oder nach nachdem Reisehinweise oder später auch Reisewarnungen ausgesprochen worden.

Für diese Fälle erwarten wir im Nachgang Gerichtsurteile, die trotz anders lautender Empfehlungen der EU-Kommission durchaus auch zugunsten der Kunden ausgehen können. Auch Streiks galten in der Vergangenheit als außergewöhnliche Umstände, was aber je nach Einzelfall relativiert wurde, wenn nachgewiesen werden konnte, dass die Airline eben nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annulierung eines Fluges zu verhindern.

Wenn ihr das hier doch nicht unerhebliche rechtliche Restrisiko nicht tragen wollt und keine Rechtschutzversicherung habt, solltet ihr darüber nachdenken, eins der darauf spezialisierten Portale für Flugrechte einzuschalten.

Welche Rechte habe ich, wenn meine gebuchte Pauschalreise vom Veranstalter storniert wird?

Auch nahezu alle Pauschalreisen mit Abreise in den nächsten 2 – 4 Wochen werden aktuell storniert. In der Regel werdet ihr vom Veranstalter direkt darüber informiert, alternativ auch über das Reisebüro oder das Internetportal, bei dem ihr gebucht habt.

Gemäß § 651 BGB muss euch der Veranstalter die bisher bezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen erstatten. Auch hier sieht der Gesetzgeber ausdrücklich vor, dass ihr weder Gutscheine noch eine Umbuchung als Alternative akzeptieren müsst.

Ähnlich wie die Fluggesellschaften weigern sich viele Veranstalter im Moment, die Rücküberweisung zu veranlassen und versuchen stattdessen, Gutscheine oder Umbuchung als einzige Optionen zu vermitteln. Teilweise wird sogar Druck aufgebaut mit der Information, dass die Bundesregierung ohnehin die Gutscheinlösung beschließen wird.

Lasst euch diesbezüglich nicht verunsichern. Zum einen hat wie eingangs erwähnt die EU starke Bedenken angemeldet, ob diese Lösung mit EU-Recht vereinbar ist. Zum anderen sind sich die meisten Reiserechtler einig, dass insbesondere die geplante rückwirkende Anwendung einer möglichen Gesetzesänderung rechtlich nicht haltbar ist.

Bis auf Weiteres gilt also weiterhin, dass euch der Veranstalter die Rückzahlung der Beträge innerhalb von 2 Wochen schuldet. TUI hat bereits einen Überbrückungskredit über knapp 2 Milliarden Euro beantragt, weitere Veranstalter werden sicher folgen. Eine akute Insolvenzgefahr sehen wir entsprechend gerade bei den Großen der Branche nicht.

Stattdessen gehen wir davon aus, dass es für Kunden, die nicht sofort auf das Geld angewiesen sind, Gutscheinlösungen geben wird, die über den reinen Betrag hinaus weitere Rabatte oder Vorteile enthalten, um diese Alternative für möglichst viele attraktiv zu machen.

Nicht immer ist eine Buchung auf den ersten Blick als Pauschalreise erkennbar. Sobald ihr aber Flüge und Hotels zum Beispiel auch bei einer Städtereise zusammen zu einem Preis gebucht habt, muss euch der Veranstalter oder das Buchungsportal einen Sicherungsschein ausstellen und ihr habt bei Annulierung Anspruch auf Rückerstattung innerhalb von 2 Wochen.

Kreuzfahrten gelten übrigens ebenfalls als Pauschalreisen. Insofern gelten hier die gleichen Regeln zur Erstattung. Habt ihr die Flüge für die Anreise separat gebucht, könnt ihr euch allerdings dabei nicht auf die Kreuzfahrt berufen. Stattdessen gelten für diese dann die oben genannten Regeln für einzelne Flüge.

Kann ich meine Hotelbuchung ohne Gebühren stornieren?

Hotelbuchungen sind gleich aus mehreren Gründen deutlich komplizierter. Zum einen gibt es dafür sowohl in der deutschen als auch der europäischen Gesetzgebung keine expliziten Regelungen wie man sie für Flüge und Pauschalreisen findet. Hinzu kommt, dass je nach Art der Buchung teilweise die lokale Rechtssprechung und nicht die deutsche gilt.

Und nicht zuletzt gibt es in den meisten Regionen keine generelle Schließung aller Hotels oder ein generelleres Beherbergungsverbot, was oft dazu führt, dass die Unterkunft die Buchung nicht von sich aus storniert, sondern ihr aktiv werden müsst.

Etwas besser gestellt sind auf jeden Fall diejenigen, die ihr Hotel bei einem deutschen Anbieter gebucht haben. Denn dann könnt ihr euch bei Problemen zumindest auf deutsches Recht beziehen bzw. einen Anwalt hier beauftragen. Habt ihr eure Unterkunft auf einer Seite vor Ort gebucht, gelten auch die Regeln dort und ihr müsstet Ansprüche auf vor Ort durchsetzen.

Da es in Deutschland momentan in allen Bundesländern eine Kontakt- oder Ausgangssperre gibt, zudem Unterkünfte keine Zimmer für touristische Zwecke verkaufen dürfen, sind legale Buchungen für Urlaubszwecke, solange diese Regelungen gelten, gar nicht möglich. Entsprechend müsste schon das Hotel aus Selbstschutz eine Stornierung einleiten.

In der Praxis ist die Sachlage natürlich etwas komplizierter. Zum einen bieten nicht alle Hotelportale und Hotelwebsites die Option, den Zweck des Aufenthalts anzugeben. Zum anderen hoffen auch nicht wenige Hotelbetreiber auf eine Gutschein- oder Umbuchungsoption. Entsprechend schwierig stellt sich die Kommunikation oft dar.

Gemäß § 543 BGB können Mietverträge, zu denen auch Hotelübernachtungen und Ferienwohnungen gehören, aus wichtigem Grund gekündigt werden. Diesen Weg solltet ihr bestreiten, wenn euch weder die Unterkunft selbst, noch (falls vorhanden) der Vermittler der Reise weiterhilft.

Besonders schwierig wird es natürlich, wenn ihr euren Aufenthalt schon komplett oder teilweise bezahlt habt und die Unterkunft gar nicht reagiert oder nur Gutscheine oder eine Umbuchung anbietet. In dem Fall bleibt euch nichts anderes als wie die Kündigung des Vertragsverhätnisses aus wichtigem Grund und die anschließende Rückerstattung über den Klageweg, falls auch dann keine Einsicht vorhanden ist.

Bei Unterkünften im Ausland, die über deutsche Anbieter gebucht wurden, empfehlen wir die Regulierung über den Vermittler, falls das Hotel nicht entgegen kommt. In dem Fall wird es aber leider in vielen Fällen nicht ohne anwaltliche Hilfe gehen.

Gute Karten habt ihr bei Buchungen über booking.com und Airbnb. Beide Portale erstatten aktuell bereits geleistete Zahlungen für Übernachtungen, die ihr als Urlauber unmöglich wahrnehmen könnt, schnell und unbürokratisch.

Bekomme ich die Kosten für ausgefallene oder verschobene Veranstaltungen erstattet?

Ähnlich wie bei Hotelbuchungen unterliegen auch Veranstaltungen den rechtlichen Regelungen vor Ort. Habt ihr also ein Musical am Broadway gebucht oder einen Tauchausflug auf Bali, könnt ihr Erstattungen nur nach den Rahmenbedingungen dort erwarten, die zum Teil erhblich von denen in Deutschland abweichen.

Ist ein deutsches Vermittlungsportale zwischengeschaltet und ihr habt den Vertrag mit diesem, stehen eure Chancen deutlich besser. Aber auch hier seid ihr auf deren Mithilfe angewiesen oder müsst gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.

Etwas einfacher sieht es bei Veranstalungstickets in Deutschland aus. Hier gilt § 275 BGB mit der sogenannten Ausschluss der Leistungspflicht. Wenn also ein Event aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, nicht stattfinden kann, müsst ihr das erst einmal so akzeptieren.

Dennoch steht euch natürlich die Erstattung der Ticketkosten zu, wenn ihr einen Gutschein oder die Übertragung auf einen neuen Termin nicht wünscht. Nicht der Veranstalter, sondern ihr habt die Wahl. Ohne Entgegenkommen bleibt euch aber leider auch hier nur der Weg über anwaltliche Hilfe.

Nur falls ihr das Ticket im Rahmen eines Reisepakets gebucht habt, gilt die Absage der Veranstaltung auch für die Anreise oder Unterkunft. Bei Einzelbuchungen gelten für Hotel, Flüge oder Bahnanreise die jeweiligen Bestimmungen dort.

One thought on “Gutschein statt Gutschrift bei stornierten Reisen und Flügen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert